BÜ-Diskussion zum Unfall in der Eifel
- Rolling_Metty
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Re: Unfall VT98 VEB/EQB aktuell (m15B)
Als ich gestern den Bericht in den Tagesthemen gesehen habe, war ich schockiert!
Und sofort dachte ich: Hoffentlich sind unter den Verletzten keine Personen, die man aus dem Forum kennt oder auch mal vor Ort getroffen hat!
Letztendlich ist es egal, ob man die Opfer kennt oder nicht!
Allen Verletzten von hier aus gute Besserung und die Hoffnung, dass alle vollständig genesen!
Aber unsere Gedanken gelten sicherlich auch allen, die nicht unmittelbar am Unfall beteiligt sind: Die Familien, den LKW-Fahrer, der VEB!
Und sofort dachte ich: Hoffentlich sind unter den Verletzten keine Personen, die man aus dem Forum kennt oder auch mal vor Ort getroffen hat!
Letztendlich ist es egal, ob man die Opfer kennt oder nicht!
Allen Verletzten von hier aus gute Besserung und die Hoffnung, dass alle vollständig genesen!
Aber unsere Gedanken gelten sicherlich auch allen, die nicht unmittelbar am Unfall beteiligt sind: Die Familien, den LKW-Fahrer, der VEB!
Gruß aus dem Taunus
Markus
Markus
- bluesbrother
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Re: Unfall VT98 VEB/EQB aktuell (m15B)
Bitte nicht direkt drauf los prügeln, eta176!Wer behauptet denn so etwas????
Die Fahrzeuge müssen ja schließlich geborgen werden
und von der Unfallstelle weg. Über den weiteren Ver-
bleib und die Zukunft ist doch damit gar nichts gesagt ...
*kopfschuettel*
Natürlich sind mir die menschlichen Schicksale, die damit verbunden sind auch wichtiger als die Metalschäden. Und behaupten wollte ich auch nichts! Bei dem Anblick vom VT auf einem Steil-LKW haben sich in meinem Schädel nur gewisse Assoziationen geregt. Ich gehör bestimmt nicht zu denen, die ein Forum mit Vermutungen und Behauptungen voll müllen. Ansonsten danke für die Aufklärung!
Gruß aus der Nordeifel!
Re: Unfall VT98 VEB/EQB aktuell (m15B)
Natürlich stehen erst mal die verletzten Menschen im Vordergrund. Aber was sollen Denkverbote? Warum sollen Fragen, die allen unter den Nägeln brennen, nicht gestellt werden dürfen? Was nützt das den Verletzten? Wann ist der richtige Zeitpunkt und wer bestimmt den?Bernd Heinrichsmeyer hat geschrieben:Auch aus unserer Sicht sind zunächst die menschlichen Aspekte wichtig. Den besten Wünschen für die Verletzten schließen wir uns an. Für Fachsimpelei ist hier und jetzt der falsche Ort bzw. die falsche Zeit. Teilweise - vor allem in anderen Foren - ist das geschmacklos.
Bei allem menschlichen Verständnis - wenn man in einem Land aufgewachsen ist, in dem bestimmt wurde, was gesagt werden durfte, hat man mit solchen Postulaten ein Leben lang Probleme...
Gruß Eike
Pro 3.+4. Gleis der Rheintalbahn - Contra dem Bahnlärm durch Sparen am Lärmschutz durch die DB!
IGEL Breisgau - http://www.igel-breisgau.de
IGEL Breisgau - http://www.igel-breisgau.de
Re: Unfall VT98 VEB/EQB aktuell (m15B)
Hallo,
die hier weiterhin geführte Diskussion wurde von mir entfernt, da sie nichts mehr mit dem eigentlichen Thema zu tun hatte!
die hier weiterhin geführte Diskussion wurde von mir entfernt, da sie nichts mehr mit dem eigentlichen Thema zu tun hatte!
Re: Unfall VT98 VEB/EQB aktuell (m15B)
Hallo "Rheinpfalz", lies doch erst mal den Augenzeugenbericht aus dem TV:
„Wir sahen, wie der erste grüne LKW in flotter Fahrt den Übergang passierte
und dachten noch, hoffentlich schafft es der zweite zu bremsen“
Damit dürfte doch schon klar sein, wer da nicht verkehrsgerecht gehandelt hat
Ein Andreaskreuz gewährt als Vorschriftzeichen nun mal dem Schienenverkehr
einen eindeutigen Vorrang und hat - bei Annäherung eines Schienenfahrzeuges
- den gleichen Status wie ein STOP-Schild.
§ 3 Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine
Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persön-
lichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. [...] Er darf nur so schnell
fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort
entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er minde-
stens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.
Gerade der letzte Satz dürfte auf die, den BÜ bei Hohenfels querende Straße zutreffen, und dann gibt es
ja auch noch:
§ 8 Vorfahrt
(2) Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muß rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige
Geschwindigkeit, erkennen lassen, daß er warten wird. Er darf nur weiterfahren, wenn er übersehen kann, daß
er den, der die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert. [...]
edit hat § 8 ergänzt
„Wir sahen, wie der erste grüne LKW in flotter Fahrt den Übergang passierte
und dachten noch, hoffentlich schafft es der zweite zu bremsen“
Damit dürfte doch schon klar sein, wer da nicht verkehrsgerecht gehandelt hat
Ein Andreaskreuz gewährt als Vorschriftzeichen nun mal dem Schienenverkehr
einen eindeutigen Vorrang und hat - bei Annäherung eines Schienenfahrzeuges
- den gleichen Status wie ein STOP-Schild.
§ 3 Geschwindigkeit
(1) Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, daß er sein Fahrzeug ständig beherrscht. Er hat seine
Geschwindigkeit insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie seinen persön-
lichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. [...] Er darf nur so schnell
fahren, daß er innerhalb der übersehbaren Strecke halten kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, daß dort
entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muß er jedoch so langsam fahren, daß er minde-
stens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke halten kann.
Gerade der letzte Satz dürfte auf die, den BÜ bei Hohenfels querende Straße zutreffen, und dann gibt es
ja auch noch:
§ 8 Vorfahrt
(2) Wer die Vorfahrt zu beachten hat, muß rechtzeitig durch sein Fahrverhalten, insbesondere durch mäßige
Geschwindigkeit, erkennen lassen, daß er warten wird. Er darf nur weiterfahren, wenn er übersehen kann, daß
er den, der die Vorfahrt hat, weder gefährdet noch wesentlich behindert. [...]
edit hat § 8 ergänzt
Zuletzt geändert von eta176 am Di 9. Jun 2009, 15:02, insgesamt 2-mal geändert.
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- Oberrat A14
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Re: Unfall VT98 VEB/EQB aktuell (m15B)
Soll demnach die Gültigkeit von Verkehrszeichen mit zunehmendem Tageslichtschwund abnehmen? Was den Schulbus betrifft:Der 70-jährige Fahrer war alkoholkrank und hatte zum Zeitpunkt des Unfalles mehr als 1 Promille Alkohol im Blut. Mittags gegen 13.30 Uhr?rheinpfalz hat geschrieben: So auch geschehen an der Hunsrückbahn BÜSchweppenhausen abends spät mit einem Bereisungsfahrzeug und BÜ Seibersbach mit einem Schulbus
Welche Sicherheitsmaßnahmen sollen hier noch greifen?
SOLANGE NICHT DIE KULTUSMINISTERKONFERENZ EINE EINSTWEILIGE VERFÜGUNG ERWIRKT UND SIE MIR PERSÖNLICH AN DER HAUSTÜR ÜBERREICHT,BLEIBE ICH BEI DER ALTEN RECHTSCHREIBUNG.
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- Amtmann A11
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Re: Unfall VT98 VEB/EQB aktuell (m15B)
Dieser Meinung kann ich überhaupt nicht folgen. Die Häufigkeit der Befahrung einer Strecke ändert nichts an der Bedeutung des Andreaskreuzes für die Straßenverkehrsteilnehmer, nämlich Schienenfahrzeugen Vorrang gewähren - auf Deutsch: Vorfahrt achten! Es liegt in der Arglosigkeit der Pkw- und Lkw Fahrer, wenn diese fahrlässig einen BÜ ohne gebotene Umsicht befahren.rheinpfalz hat geschrieben:Da ist zu fragen, ob nicht die erlaubten 50 kmh des Eisenbahnfahrzeuges an einem nur mit Andreaskreuzen gesicherten Bahnübergang mit 2 x LP zuviel gewesen sind. Es ist schließlich hier eine sehr unübersichtlicher Stelle.
Natürlich trifft in erster Linie der LKW - Fahrer die größte Schuld.
Das ist der Nachteil von nur noch sporadisch befahrenen Strecken, insbesonder wenn sie nur am Wochenende befahrfen werden. Da meint mach ein Autofahrer, am Wochenende ist kein Zugbetrieb mehr.
So auch geschehen an der Hunsrückbahn BÜSchweppenhausen abends spät mit einem Bereisungsfahrzeug und BÜ Seibersbach mit einem Schulbus
Ich bin ein großer Gegner einer Diskussion über die etwaigen Mängel am System Eisenbahn. Die Mängel liegen vielmehr vornehmlich in den Gehirnen einiger Menschen, die ihre Fahrschulstunden zu lange hinter sich haben. Laut EBO sind bis zu 60 km/h an den nicht technisch gesicherten BÜ möglich, wenn die Sicherheit durch Übersicht und akustische Signale gewährleistet wird. Aufwendige BÜ-Schauen finden dazu statt und wir EIUs dürfen dann munter mit Kettensäge und Freischneider an die Sichtflächen herangehen. Stimmt alles, dann darf auch so gefahren werden.
Wo sollte es sonst auch hinführen? Dass alle Züge an jedem Waldweg halten oder dass man nur noch 20 km/h fährt? Dann kann man den Schienenverkehr auch einstellen und die EBO mit StVO in den Tonne treten.
Die Individualverkehrsteilnehmer sollen halt das Radio leiser drehen, den Ipod-Stöppel aus den Ohren holen und die Vorfahrt achten. Fertig. Und schon ist das System mit voller Sicherheit wieder hergestellt. So sollte m.E. die Diskussion geführt werden. Entsprechend habe ich mich heute auch in einem Interview mit dem Trierischen Volksfreund eingelassen.
Zuletzt geändert von Bernd Heinrichsmeyer am Di 9. Jun 2009, 20:13, insgesamt 1-mal geändert.
Bernd Andreas Heinrichsmeyer
http://www.heinrichsmeyer.com
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- Amtmann A11
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Re: Unfall VT98 VEB/EQB aktuell (m15B)
Dann verstehe ich erst recht nicht, wieso das Beispiel Busunfall am Bü Seibersbach hier genannt wird. Beim Bü der Straße nach Seibersbach handelt es sich um einen technisch gesicherten Bü. Wie man den damaligen Zeitungsartikeln entnehmen konnte, war die technische Sicherung in Ordnung. Alles weitere zu diesem Bü-Unfall wurde von meinen Vorrednern bereits geschrieben.
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- Präsident der Deutschen Bundesbahn B11
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Re: Unfall VT98 VEB/EQB aktuell (m15B)
Ich hoffe ja, das die Diskussion hier weiterhin sachlich bleibt,
nicht dass nochmals eingegriffen werden muss!
Nun zu diesem Zitat:
ein Beitrag mehr als hammerhart:
da hat sich ein Autofahrer dahingehend geäußert, er würde jetzt seit 30 Jahren
durch diese Gegend fahren, kenne jede Straße sehr gut, und habe
seit etlichen Jahren keinen einzigen Zug gesehen oder davon gehört!
Dementsprechend verhalte er sich auch an den BÜ!
Hier muss man sich schon fragen, wo manche Menschen leben. Der Besagte
hat sein Domizil wahrscheinlich auf dem Mond. Denn sonst wüsste er vom
Fahrbetrieb der Eifelbahn.
Das wars von mir dazu.
nicht dass nochmals eingegriffen werden muss!
Nun zu diesem Zitat:
In den Kommentaren zum ersten Volksfreundbericht war, aus meiner Sicht,rheinpfalz hat geschrieben: ...
Nur gerade einheimische Fahrer glauben bei wenig befahrenen Strecken "da wird ja wohl nicht gerade ein Zug kommen" und rauschen ohne sich umzuschauen einfach drüber.
ein Beitrag mehr als hammerhart:
da hat sich ein Autofahrer dahingehend geäußert, er würde jetzt seit 30 Jahren
durch diese Gegend fahren, kenne jede Straße sehr gut, und habe
seit etlichen Jahren keinen einzigen Zug gesehen oder davon gehört!
Dementsprechend verhalte er sich auch an den BÜ!
Hier muss man sich schon fragen, wo manche Menschen leben. Der Besagte
hat sein Domizil wahrscheinlich auf dem Mond. Denn sonst wüsste er vom
Fahrbetrieb der Eifelbahn.
Das wars von mir dazu.
Re: Unfall VT98 VEB/EQB aktuell (m15B)
Die Rechtslage zu Bahnübergängen ist uns wohl allen geläufig. Da sind wir uns wohl auch einig. Tatache ist aber, dass Autofahrer, welche in einen Unfall an einem unbeschrankten BÜ verwickelt sind, stets allgemeines Mitgefühl erwecken.
Die Rechtslage ist den meisten Autofahrern nur noch sehr unterschwellig präsent. Gar zu leicht rufen Presse und Politik in Folge von Unfällen nach neuster Sicherungstechnik und relativieren dadurch die Schuldfrage erheblich.
Im Ausland kann man empfindliche Strafen kassieren, wenn man erkennbar unachtsam einen unbeschrankten BÜ überbrettert.
Hierzulande wäre man schon froh, wenn wenigstens Lichtzeichenanlagen beachtet würden.
Die Rechtslage ist den meisten Autofahrern nur noch sehr unterschwellig präsent. Gar zu leicht rufen Presse und Politik in Folge von Unfällen nach neuster Sicherungstechnik und relativieren dadurch die Schuldfrage erheblich.
Im Ausland kann man empfindliche Strafen kassieren, wenn man erkennbar unachtsam einen unbeschrankten BÜ überbrettert.
Hierzulande wäre man schon froh, wenn wenigstens Lichtzeichenanlagen beachtet würden.
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- Amtmann A11
- Beiträge: 877
- Registriert: Di 11. Jul 2006, 20:00
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Re: Unfall VT98 VEB/EQB aktuell (m15B)
Prima Einstellung. Ok, jetzt werde ich etwas unsachlich, aber der soll sich doch mal mit seinem Pkw an einer V100 probieren. Während seine Leiche auf dem Weg zum Friedhof ist und sein Autowrack geschreddert auf dem Weg nach China, wird mit einem kleinen Pinsel an der V100 der Lack am Puffer ausgebessert. Unglaublich, dass Leute so dumm sein können.Bernhard Reifenberg hat geschrieben:da hat sich ein Autofahrer dahingehend geäußert, er würde jetzt seit 30 Jahren
durch diese Gegend fahren, kenne jede Straße sehr gut, und habe
seit etlichen Jahren keinen einzigen Zug gesehen oder davon gehört!
Dementsprechend verhalte er sich auch an den BÜ!
Bernd Andreas Heinrichsmeyer
http://www.heinrichsmeyer.com
http://www.heinrichsmeyer.com
Re: Unfall VT98 VEB/EQB aktuell (m15B)
Wenn man diese Aussage liest bekommt man ja wirlich Angst so einem Kerl mal in der Eifel zu begegnen.Bernhard Reifenberg hat geschrieben: In den Kommentaren zum ersten Volksfreundbericht war, aus meiner Sicht,
ein Beitrag mehr als hammerhart:
da hat sich ein Autofahrer dahingehend geäußert, er würde jetzt seit 30 Jahren
durch diese Gegend fahren, kenne jede Straße sehr gut, und habe
seit etlichen Jahren keinen einzigen Zug gesehen oder davon gehört!
Wenn der seit Jahren keine Züge mehr hört oder sieht - sieht und hört der überhaupt noch was?
Der sollte mal dringend zum Arzt.
Immerhin fährt man doch schon seit mehreren Jahren im Sommer zumindest zwischen Gerolstein und Ulmen einen 2-Stunden-Takt und die Strecke selber wurde im Personenverkehr immerhin nicht im Jahre 1979 sondern erst 1991 stillgelegt....
Viele Grüße
Guido