Gesamtstilllegung Eifelquerbahn nach § 11 Absatz 2 AEG genehmigt

Querbahner
Schaffner A2
Beiträge: 35
Registriert: Fr 8. Mär 2019, 11:45

Re: Gesamtstilllegung Eifelquerbahn nach § 11 Absatz 2 AEG genehmigt

Beitrag von Querbahner »

Musseler hat geschrieben: Mo 8. Mär 2021, 18:34 Was für einen Wert hat dann ein solches Gutachten und wer hat den Untersuchungsauftrag so formuliert? In welche Richtung soll das Ergebnis damit "gelenkt" werden?
Der Wert eines Gutachtens liegt immer in einer begrenzten Aussagekraft für den Untersuchungsgegenstand. So wird es im konkreten Fall Erkenntnisse über das Modell des "RE-Konzept" liefern, nicht mehr und nicht weniger. Das kann ein Glücksfall für die Efq sein, wenn hiermit wesentlich bessere NKU-Ergebnisse möglich werden. Es kann aber eben auch ganz anders kommen...
Leider wird es - soweit bekannt - keinen direkten Vergleich einer NKU im RB-Modell und im RE-Modell geben, um zu schauen, was wirklich besser bewertet wird.

Wie oben dargestellt, stammt diese Idee offenbar ursprünglich vom ZSPNV, als sich der Vulkaneifelkreis für eine Initiative zur Reaktivierung stark machte. Alle Akteure haben sich dann darauf verständigt und sind gemeinsam unter Federführung des ZSPNV Auftraggeber.

Viele Grüße,


Andreas
Antworten