Da es fraglich ist, wie lange eine solche Meldung im Netz verfügbar bleibt, nachfolgend ein Vollzitat:
NVR-Verbandsversammlung verabschiedet Resolution an Bund, Land und Infrastrukturbetreiber
+++ Streckenausbau und Elektrifizierung sollen zeitnah umgesetzt werden
Köln, 25. August 2021. Nach der Hochwasser-Katastrophe Mitte Juli sind Teile der Infrastruktur
im Gebiet des Nahverkehr Rheinland (NVR) immer noch stark beschädigt. Die vielen Schäden an
Gleisen, Weichen, Signaltechnik, Stellwerken, Brücken und Bahnhöfen sorgen dafür, dass der
Betrieb noch nicht überall wieder aufgenommen werden konnte. Einige Strecken sind zwar wie-
der am Netz und die S 23 kann den Betrieb auf der Teilstrecke zwischen Bonn und Rheinbach
zum 30. August 2021 wiederaufnehmen, zudem können die Züge auf der Eifelstrecke zwischen
Köln und Euskirchen ab dem 6. Sept. 2021 wieder rollen. Die Beseitigung der Schäden auf der
weiteren Eifelstrecke zwischen Euskirchen und Ehrang (RE22, RB22, RB24), auf der Erfttal-
bahn (RB23), rund um Stolberg und Langerwehe (RB20) und an der Ahr (RB30, RB39) wird je-
doch noch deutlich länger dauern. Die Mitglieder der NVR-Verbandsversammlung sprechen sich
dafür aus, dass die aus der Katastrophe erwachsenden „Chancen“ für einen zukunftsfähigen
Ausbau der betroffenen Strecken genutzt werden und nicht nur der Ist-Zustand aus der Zeit
vor der Flut wiederhergestellt wird.
Hierfür haben die Politiker in der aktuellen Sitzung der NVR-Verbandsversammlung eine an den
Bund, das Land NRW und die Infrastrukturbetreiber gerichtete Resolution verabschiedet. Sie
„richten einen dringenden Appell an die Verantwortlichen (...), die notwendigen Finanzmittel
für den anstehenden resilienz-sicheren Wiederaufbau bereitzustellen, der die betroffenen Stre-
cken zukunftsfähig aufstellt.“ Des Weiteren drängen die Mitglieder der NVR-Verbandsversamm-
lung darauf, dass der neueste Stand der Leit- und Sicherungstechnik verbaut sowie die Voraus-
setzungen für den zweigleisigen Ausbau und die Elektrifizierung der betroffenen Strecken rea-
lisiert werden. Die hierzu notwendigen Vorsorgemaßnahmen seien beim kurzfristigen Wieder-
aufbau zu ermöglichen und zu finanzieren. Die finalen Ausbauten sollen in einem zweiten Schritt
zeitnah umgesetzt werden.
Um diese Pläne auch in die Tat umsetzen zu können, appellieren die Mitglieder an die Politik in
Bund und Land, größtmögliche Erleichterungen bezüglich der für den Ausbau nötigen Untersuch-
ungen und Planfeststellungsverfahren zu schaffen.
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