Am 16.11.2020 hat Eisenbahn-Bundesamt, Untermainkai 23-25, 60329 Frankfurt/Main nachfolgende
Verfahrensleitende Verfügung (HE035) im Internet veröffentlicht:
Feststellung über das Nichtbestehen der Pflicht zur Umweltverträglichkeitsprüfung bei
vorprüfungspflichtigen Änderungsvorhaben gemäß § 5 Abs. 1 i. V. m. § 9 Abs. 3 und 4
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung für das Vorhaben „Bahnhof Wiesbaden-
Igstadt - Modernisierung der Verkehrsstation“, Bahn-km 9,009 bis 9,422 der Strecke
3501 Wiesbaden - Niedernhausen in Wiesbaden
Die DB Station&Service AG plant die Modernisierung der Verkehrsstation des Bahnhofes Wiesbaden-Igstadt auf der
zweigleisigen, nicht elektrifizierten Strecke 3501 Wiesbaden - Niedernhausen bei Bahnkilometer 9,009 bis 9,422 in
Wiesbaden–Igstadt. Im Rahmen des Ausbaus wird der vorhandene Mittelbahnsteig mit einer Länge von 185 Metern
zurückgebaut und auf einer
Länge von 140 Metern und mit einer
Nennhöhe von 76 cm über Schienenoberkante neu-
errichtet. Ebenso wird der vorhandene
Hausbahnsteig abgebrochen; allerdings erfolgt kein Neubau. Es erfolgt nach
dem Neubau des Mittelbahnsteigs die barrierefreie Erschließung durch eine Rampen- sowie Treppenanlage von der
Hinterbergstraße sowie eine barrierefreie Zuwegung von der Bornstraße. Ebenso wird der bereits vorhandene schie-
nengleiche Reisendenüberweg ertüchtigt. Aufgrund der neuen Breite des Mittelbahnsteiges wird eine
Gleisverschwen-
kung des Gleises 2 von 90 cm nach außen erforderlich. Die Trassierung des Gleises 2 erfolgt nach den entsprechenden
Regelwerken der Deutschen Bahn AG. Zusätzlich wird eine Park&Ride - Anlage neugebaut.
https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Down ... HE035.html
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