BEU: Zwischenbericht vom 23.07.2020
Verfasst: Mi 29. Jul 2020, 22:12
Die Bundesstelle für Eisenbahnunfalluntersuchung (BEU) hat am 23.07.2020 einen Zwischen-
bericht zum Bahnübergangsunfall vom 07.05.2020 (Frankfurt-Nied, Oeserstraße) herausgegeben.
Frankfurt-Höchst - Frankfurt Mainzer Landstraße
Bahnübergangsunfall (Zusammenprall)
Herunterladen (PDF, 377KB, Datei ist barrierefrei/barrierearm):
https://www.eisenbahn-unfalluntersuchun ... le&v=4
Leit‐ und Sicherungstechnik (Auszug)
Da das jeweilig deckende Hauptsignal und die Schrankenanlage in einer Folgeabhängigkeit
zueinander stehen, kann dieses Signal erst auf „Fahrt“ gestellt werden, wenn die Schranken
geschlossen und gegen Öffnen gesperrt sind. Die Schranken lassen sich solange nicht öffnen,
bis der Ausschaltkontakt durch die jeweils betroffene Zugfahrt befahren wurde.
Unter anderem dauern die Untersuchungen zu möglichen Störhäufigkeiten am BÜ „Posten 10“
weiter an und die bis dato vorliegenden Informationen und Auskünfte lassen gegenwärtig keine
abschließende Aussage zu.
-------------------------------------------------
Identifizierte Sicherheitsprobleme
Der Bahnübergangsunfall ist primärursächlich auf einen Arbeitsfehler, bei der Sicherung des BÜ
in der betrieblichen Rückfallebene, zurückzuführen. Aufgrund der besonderen am Bahnübergang
„Posten 10“ bestehenden baulichen, betrieblichen und signaltechnischen Rahmenbedingungen
ergeht gemäß § 6 EUV und Art. 26 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2016/798 nachfolgende Sicherheits-
empfehlung:
Es wird empfohlen, die Bedingungen für das Zulassen von Zugfahrten über den BÜ „Posten 10“
unter ausschließlicher menschlicher Sicherheitsverantwortung (Betriebsdurchführung im Stö-
rungsfall) um risikominimierende Maßnahmen zu erweitern.
Im Zuge der Zwischenberichtserstellung teilte das Eisenbahninfrastrukturunternehmen mit,
zwischenzeitlich weitere Maßnahmen eingeleitet zu haben. Diese beinhalten insbesondere
die Begrenzung der Anzahl der Zugfahrten im Störungsfall sowie die enge Überwachung des
Störgeschehens an der BÜSA.
bericht zum Bahnübergangsunfall vom 07.05.2020 (Frankfurt-Nied, Oeserstraße) herausgegeben.
Frankfurt-Höchst - Frankfurt Mainzer Landstraße
Bahnübergangsunfall (Zusammenprall)
Herunterladen (PDF, 377KB, Datei ist barrierefrei/barrierearm):
https://www.eisenbahn-unfalluntersuchun ... le&v=4
Leit‐ und Sicherungstechnik (Auszug)
Da das jeweilig deckende Hauptsignal und die Schrankenanlage in einer Folgeabhängigkeit
zueinander stehen, kann dieses Signal erst auf „Fahrt“ gestellt werden, wenn die Schranken
geschlossen und gegen Öffnen gesperrt sind. Die Schranken lassen sich solange nicht öffnen,
bis der Ausschaltkontakt durch die jeweils betroffene Zugfahrt befahren wurde.
Unter anderem dauern die Untersuchungen zu möglichen Störhäufigkeiten am BÜ „Posten 10“
weiter an und die bis dato vorliegenden Informationen und Auskünfte lassen gegenwärtig keine
abschließende Aussage zu.
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Identifizierte Sicherheitsprobleme
Der Bahnübergangsunfall ist primärursächlich auf einen Arbeitsfehler, bei der Sicherung des BÜ
in der betrieblichen Rückfallebene, zurückzuführen. Aufgrund der besonderen am Bahnübergang
„Posten 10“ bestehenden baulichen, betrieblichen und signaltechnischen Rahmenbedingungen
ergeht gemäß § 6 EUV und Art. 26 Abs. 2 der Richtlinie (EU) 2016/798 nachfolgende Sicherheits-
empfehlung:
Es wird empfohlen, die Bedingungen für das Zulassen von Zugfahrten über den BÜ „Posten 10“
unter ausschließlicher menschlicher Sicherheitsverantwortung (Betriebsdurchführung im Stö-
rungsfall) um risikominimierende Maßnahmen zu erweitern.
Im Zuge der Zwischenberichtserstellung teilte das Eisenbahninfrastrukturunternehmen mit,
zwischenzeitlich weitere Maßnahmen eingeleitet zu haben. Diese beinhalten insbesondere
die Begrenzung der Anzahl der Zugfahrten im Störungsfall sowie die enge Überwachung des
Störgeschehens an der BÜSA.