[BR Quer] München-Freilassing bleibt vorerst eingleisig und ohne Oberleitungen

Fotos von außerhalb unserer Region. Hier ist auch Platz für Sammelbeiträge, die mehrere Strecken umfassen (z. B. Rückblicke).
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eta176
Präsident der Deutschen Bundesbahn B11
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[BR Quer] München-Freilassing bleibt vorerst eingleisig und ohne Oberleitungen

Beitrag von eta176 »

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Zug abgefahren
Bahnstrecke München-Freilassing bleibt eingleisig

BR Fernsehen / Sendung vom 06.10.2022, 20:15 Uhr (Beitragslänge: 6 Min)
(Online bis 07.10.2023, 00:26 Uhr)
https://www.br.de/mediathek/video/zug-a ... 00087460ed

Die Bahnstrecke München-Mühldorf-Freilassing soll elektrifiziert und zweigleisig ausgebaut werden.
Das ist seit mehr als 50 Jahren von Bahn und Politik versprochen und von der Bevölkerung herbeige-
sehnt. 2030 sollte die Strecke endlich in Betrieb genommen werden.
Doch entwickelt sich ausgerechnet das von Bundesverkehrsminister Andy Scheuer auf den Weg gebrachte
"Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz" jetzt sich zu einem besonderen Hindernis :roll:
Außerdem erfordert der von Scheuer ("für einen CSU-Spezie") erwirkte "Ministerbeschluss" zum Bau
einer zusätzlichen Straßen-Unterführung im Landkreis Altötting einen zusätzlichen Planungsmehrauf-
wand, sodass die DB eine weit über 2030 hinausgehende Realisierung von Zweigleisigkeit und Elektri-
fizierung bekanntgegeben hat.
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Es lohnt sich ein Blick in den Text des "Maßnahmengesetzvorbereitungsgesetz"
[als pdf / Sechs Seiten, 62,3 KB ]:arrow: https://www.gesetze-im-internet.de/magvg/

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1 Gegenstand des Gesetzes
Gegenstand dieses Gesetzes ist es, ein Verfahren zu schaffen, um anschließend den Neu- oder Ausbau sowie die
Änderung von Verkehrsinfrastruktur durch Gesetz anstelle eines Verwaltungsakts zulassen zu können.
§ 2 Verkehrsinfrastrukturprojekte
Durch Maßnahmengesetz anstelle eines Verwaltungsakts kann der Deutsche Bundestag abweichend von § 18
Absatz 1 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes und von § 14 Absatz 1 des Bundeswasserstraßengesetzes die
folgenden Verkehrsinfrastrukturprojekte zulassen:
1. den Ausbau der Eisenbahnstrecke von München über Mühldorf nach Freilassing,
2. den Ausbau der Eisenbahnstrecke von Hof über Marktredwitz und Regensburg nach Obertraubling,
3. den Ausbau der Eisenbahnstrecke von Magdeburg nach Halle,
4. den Neubau der Kurve von Mönchehof nach Ihringshausen im Rahmen des Ausbaus der Eisenbahnstrecke
von Paderborn nach Halle,

5. die Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke von Geithain nach Chemnitz im Rahmen des Ausbaus der
Eisenbahnstrecke von Leipzig nach Chemnitz,
6. den Ausbau und Neubau der Eisenbahnstrecke von Hannover nach Bielefeld,
6a. den Ausbau der Eisenbahnstrecke von Niebüll über Klanxbüll nach Westerland,
7. den Ausbau der Eisenbahnstrecke von der deutsch-niederländischen Grenze über Kaldenkirchen, Viersen
und Rheydt nach Odenkirchen,
ab 8. [Bundeswasserstraßen]
Die Zulassung schließt die für den Betrieb des jeweiligen Verkehrsweges notwendigen Anlagen ein.

§ 2a Verkehrswegeinfrastrukturprojekte zur Strukturstärkung
Durch Maßnahmengesetz anstelle eines Verwaltungsakts kann der Deutsche Bundestag abweichend von § 18
Abs. 1 des Allg. Eisenbahngesetzes und von § 17 Absatz 1 des Bundesfernstraßengesetzes die folgenden
Verkehrsinfrastrukturprojekte mit dem Ziel der Strukturförderung der ehemaligen Kohleregionen zulassen:
1. den Ausbau und die Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke von Berlin über Cottbus, Weißwasser nach Görlitz,
2. den Ausbau und die Elektrifizierung der Eisenbahnstrecke von Dresden über Bautzen nach Görlitz,
3. den Ausbau der Eisenbahnstrecke von Leipzig über Falkenberg nach Cottbus,
4. den Ausbau der Eisenbahnstrecke von Cottbus über Priestewitz nach Dresden,
5. den Ausbau der Eisenbahnstrecke von Leipzig über Bad Lausick und Geithain nach Chemnitz,
6. den Ausbau der S-Bahnstrecke von Leipzig über Makranstädt nach Merseburg/Naumburg,
7. den Ausbau und die Elektrifizierung der S-Bahnstrecke von Leipzig über Pegau und Zeitz nach Gera,
8. den Neubau der Eisenbahnstrecke zwischen den Strecken von Leipzig nach Großkorbetha und von
Halle/Saale nach Großkorbetha,
9. den Ausbau und Neubau der Westspange im Rahmen des Eisenbahnknotens Köln,
10. den Ausbau der Eisenbahnstrecke von Köln nach Aachen,
11. den Ausbau und die Elektrifizierung der S-Bahnstrecke von Kerpen-Horrem nach Bedburg,
12. den Ausbau der S-Bahnstrecke von Köln nach Mönchengladbach,

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Bei allem ist das EBA der Dreh- und Angelpunkt - und solange dort kein massiver Personalaufwuchs erfolgt
bleiben alle noch so toll formulierten Gesetze nur Eines: Makulatur ...
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