Quadrocopter-Film vom Hubertusviadukt (Link)

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Lochris
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Quadrocopter-Film vom Hubertusviadukt (Link)

Beitrag von Lochris »

So ein Teil steht auch noch auf meiner Wunschliste...

Leider ohne Zug, aber mit netten Perspektiven:
https://www.youtube.com/watch?v=05djadrHTYk
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TroubadixRhenus
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Re: Quadrocopter-Film vom Hubertusviadukt (Link)

Beitrag von TroubadixRhenus »

Mit so einem Gerät liebäugel ich auch schon längere Zeit. Nur die ganzen, z.T. im grauzonenbereich stattfindenden Aktionen halten mich bislang davon ab (Luftraumbeschränkungen, Datenschutz, versicherungstechnische Dinge...). Die Teile kommen ja anscheinend auch immer mehr in (privaten) Gebrauch, und ich befürchte auch, dass der Gesetzgeber da irgendwann mal "nachbessern" könnte. Dann hat man sich für 1000,-€ oder mehr etwas angeschafft und darf dann vielleicht bald. nix mehr damit machen.

Aber reizen würde mich sowas trotzdem.
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Lochris
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Re: Quadrocopter-Film vom Hubertusviadukt (Link)

Beitrag von Lochris »

Stimmt - solange es wenige machen, wird es geduldet. Bei vielen wird es lästig und Gesetze werden folgen... Dann braucht es Genehmigungen und Bahnstrecken sind da sicher schnell als Flugverbotszone eingestuft.
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norman.friedrichsen
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Re: Quadrocopter-Film vom Hubertusviadukt (Link)

Beitrag von norman.friedrichsen »

Das Thema ist recht einfach erklärt :

Bis auf Gebiete um Flughäfen wo keine Start
Erlaubnis erteilt wird darf man sonst bis 2500Fuß
sich bewegen. Erst ab 2500Fuß beginnt der
Kontrollierte Luftraum.

Solange das ganze privat ist benötigt man nur eine
Erlaubnis von dem Grundstücksbesitzer auf dessen
Grund gestartet wird. Für den überflug benötigt man
keine Erlaubnis. Es gilt aber sobald Personen erkennbar
sind ist das Persönlichkeitsrecht einzuhalten. Des
weiteren wird eine Haftpflichtversicherung benötigt,
falls das es beim Landen oder aus irgendeinem anderen
Grund zum Absturz kommt und jemand verletzt wird. Beim
DMFV kostet diese im Jahr etwa 70€ und ist Pflicht!

Anders sieht es bei Gewerblicher Nutzung aus. Beispiel
ein Landwirt möchte seinen Schaden durch Wild auf
seinem Feld aus der Luft dokumentieren und der
Versicherung vorlegen. Das wäre Gewerblich und man
braucht von der zuständigen Behörde eine Starterlaubnis.
Hierfür ist auch eine spezielle Versicherung notwendig.
TroubadixRhenus
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Re: Quadrocopter-Film vom Hubertusviadukt (Link)

Beitrag von TroubadixRhenus »

...nennt man dann "Aufstiegserlaubnis", wobei die "Gewerblichkeit" aber angeblich schon erfüllt sein soll, wenn man mal eben aus Gefälligkeit für einen Verein Flugaufnahmen machen will oder ähnliches nur vordergründig "Hobbymässiges".

Ich habe mich ein wenig in die Materie eingelesen und bin da leicht desillusioniert was so einen Kopter für Videos nützlich macht.

"Erlaubnis des Grundstückseigners" ist auch so ein Punkt: Was ist mit öffentlichem Gelände, Überflug von Objekten, Menschen, Strassen, Schienenwegen ect.? Auch die Regelungen mit dem nutzbaren Luftraum ist alles andere als einfach. Mit Abstand Flughäfen ist es nicht getan, da gibt es viele andere, oft eher unscheinbare Objekte, um die herum der Luftraum bis auf 0m herunter gesperrt ist. Man benötigt also aktuelle und, soll es juristisch verbindlich sein, recht teure professionelle Luftraumkarten.

Will man juristisch sicher gehen, dann darf man wohl nur auf dem eigenen abgesperrten Grundstück fliegen, sofern der Luftraum dort nicht gesperrt ist (was schon bei meinem Wohnort der Fall wäre wegen CGN...).

Vieles, läuft da derzeit sicherlich im Graubereich, aber sicher werden da Bald neue Gesetze geschaffen. Das andere Problem ist sicher, dass im Falle eines Unfalles die Versicherungen herumzicken könnten, wenn da jemand im "Graubereich" geflogen ist.
gerald_b
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Re: Quadrocopter-Film vom Hubertusviadukt (Link)

Beitrag von gerald_b »

norman.friedrichsen hat geschrieben:...
Des weiteren wird eine Haftpflichtversicherung benötigt, falls das es beim Landen oder aus irgendeinem anderen Grund zum Absturz kommt und jemand verletzt wird. Beim DMFV kostet diese im Jahr etwa 70€ und ist Pflicht!
...
So ist es. Früher waren Flugmodelle bis 5kg bei einigen privaten Haftpflichtversicherungen enthalten. Mittlerweile sind auch diese leichtgewichtigen motorbetriebenen Flugmodelle meist nur gegen Zuschlag oder per separater Police versicherbar. Nach Luftverkehrsgesetz (LuftVG) muß man eine entsprechende Versicherung haben sowie nach Luftverkehrszulassungsordnung (LuftVZO) §106 eine Bescheinigung mitführen. Die fehlende/nicht mitgeführte Bescheinigung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, eine fehlende Versicherung kann nach LuftVG §58 mit bis zu 50.000 EUR geahndet werden.

Immer wieder werden solche Flugmodelle als Spielzeug recht günstig unters Volk gebracht. Leider habe ich bei keinem der Angebote einen Hinweis auf ausschließlichen Gebrauch in den eigenen 4 Wänden oder LuftVG und benötigte Haftpflichtversicherung usw gefunden - wenn der Gesetzgeber hier durchgreift wird der Markt für solches Spielzeug einbrechen.
Grüße aus Rheinhessen

Gerald
TroubadixRhenus
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Re: Quadrocopter-Film vom Hubertusviadukt (Link)

Beitrag von TroubadixRhenus »

Das ist wohl auch wahr! Dem potentiellen Käufer wird gerne suggeriert, dass er mit so einem Kopter einfach in den Vorgarten oder auf das nächste Feld gehen kann, und los gehts! Irgendwo im Kleingedrucken werden schon von Rechts wegen ein paar Hinweise stehen von wegen "beachten sie die Gesetzeslage in ihrem Land" oder so. Aber wer liest schon das Kleingedruckte. Und wer es liest: Wer forscht dann wirklich nach?

Ich sage mal: Wir leben andererseits in einem Land wo jüngst sogar unsere liebe "VEB-Trockenpflanze" A. Nahles dem gemeinen Volk das Paternosterfahren verboten hat. Wahrschenlich brauche ich für mein Filetiermesser (mörderisch scharfer Gruss aus Solingen) auch bald einen Führerschein. Der Deutsche Seppel lässt sich ja auch gerne an die Hand nehmen und auf die Finger klopfen. Dann muss er nicht mehr selber nachdenken und Verantwortung übernehmen.

Dabei möchte ich eigentlich eine Lanze brechen für die Freaks, die diese Kopter verantwortungsvoll einsetzen und mitunter wirklich wunderschöne Luftaufnahmen machen! Aber diese Kopter bzw. von den Medien meist mit dem äusserst negativ besetzten Begriff "Drohne" betitelten Fluggerät haben rundweg leider ein eher schlechtes Image. Mit heftigen Reglementierungen kann man sicher bei Lieschen-Müller gutes Wetter machen. Von daher...
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