Neben dem SWR hat auch RZ-Chefreporter Thomas Brost an der Verhandlung teilgenommen, die Darstellungen sind unterschiedlich:
Der SWR meldet:
Koblenz - Verfahren um Untätigkeit bei Brex-Genehmigung eingestellt
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat das Verfahren, um die Klage eines Bahnunternehmens aus Linz gegen das Land Rheinland-Pfalz eingestellt. Beide Parteien hatten dem am Vormittag zugestimmt. Der Bahnunternehmer will die sogenannte Brexbachtalbahn zwischen Engers und Siershahn reaktivieren und hatte deshalb eine Betriebserlaubnis für einen Teil der Strecke beantragt. Die Genehmigung wurde ihm bislang allerdings verweigert, weshalb er das Land wegen Untätigkeit verklagte. Das Land hatte argumentiert, dass noch nicht klar sei, wie das Vorhaben bezahlt werden solle. Denn es hatte nach eigenen Angaben auch die Anschlussweichen Engers und Siershahn zu dem Antrag dazu gezählt. Vor Gericht stellte der Bahnunternehmer aber klar, dass er die Betriebserlaubnis nur für das Teilstück dazwischen beantragt habe. Das Land will sich jetzt noch einmal mit ihm zu Gesprächen treffen und den Antrag dann erneut prüfen.
STAND: 30.11.2018, 16:16 Uhr
https://www.swr.de/swraktuell/rheinland ... n-100.html
Etwas anders und ausführlicher liest sich das Ganze in der RZ (allerdings nur für Abonennten e-paper und in der gedruckten Ausgabe):
Für Brex mehr Licht am Ende des Tunnels
Genehmigungsverfahren zur Reaktivierung der Bahnstrecke wird in Mainz neu aufgerollt – Verwaltungsgericht gibt Fingerzeig
Der Genehmigungsantrag – das stellte Seyfferts Anwalt Alexander Kirfel heraus – bewege sich „ausdrücklich
exklusive Engers und Siershahn“.
Es gehe vielmehr um eine Insellösung, also um Streckenabschnitte
[Anmerkung: ab ca. km 0,7 bis Infrastrukturgrenze im Bereich Einfahrsignal
Siershahn]. Richter Geis entgegnete, entscheidend sei, wie die Behörden diesen Antrag verstanden haben. Offenbar liege ein Verständnis-
problem vor. [...] Anwalt Kirfel warnte davor, zwei Dinge miteinander zu vermischen: den Infrastrukturbetrieb und den Verkehr, er wundere sich,
dass Mainz das nicht unterschieden habe. [...] Das Land ging auf den Vorschlag ein: Nur der Inselbetrieb wird im Genehmigungsverfahren bewertet. Dazu müssten die Unterlagen aktualisiert werden.
(Da darf mal gespannt sein, was das Ministerium bei den "aktualisierten Unterlagen" an Vorstellungen hat und welche Hürden man sich dabei wieder ausdenken wird, um doch noch an der ungeliebten Betriebsgenehmigung vorbei zu kommen ...)