Also das haben wir (HEB Hunsrück Eisenbahninfrastruktur GmbH) explizit den anliegenden Kommunen und Kreisen angeboten (nicht aber Simmern, da bislang für uns in SBBN Schluss war). Ein EIU, das lediglich Betreiber im Sinne einer Geschäftsbesorgung ist, wird sich finden lassen.Westeifelbahner hat geschrieben:Meine Befürchtung ist nur, dass derzeit - zumindest aus Sicht vieler Gemeinden - auch ein privates Unternehmen fehlt, welches konkret und ernsthaft den Betrieb der Gesamtstrecke übernehmen würde, wenn ... Millionen EUR zur Verfügung ständen... Sprich: Das EIU, an das sich der Bürgermeister aus Simmern betreffend seines Wunsches einer Schienenanbindung an den Nationalpark wenden könnte
Horst hat es zutreffend geschrieben: Die Kommunen sind heute ganz froh, dass man 2009/2010 nicht zum Kauf kam. Und die Morbacher Haltung haben inzwischen auch die anderen. Wenn man heute ganz ehrlich ist, dann haben der damalige Bürgermeister von Morbach und wir einen Zug in Gang gebracht, von dem die anderen Kommunen gar nicht so recht wussten, wie es ihnen geschah - und schwups, schon waren sie mit drauf. Die damals tätigen Personen hatten die Weitsicht und haben gesagt "egal was in der Zukunft kommt, das regeln wir dann, jetzt erst mal Fakten schaffen". Dieses "Überholmanöver" hat die ADD lanciert vom zuständigen Ministerium erfolgreich unterlaufen und zack - der Zug stand still.
Brückenbauwerke kann man in Pachtverträgen mit der DB Netz nicht einfach im IST-Zustand zurückgeben, wenn die Brücke am Einstürzen ist. Das sehen die Verträge nicht vor. Auch wenn eine Brücke ohne Verkehr ist, so fallen Kosten an. Wir haben in 7 Jahren rund 35.000 EUR nur in Brückenprüfungen und deren Nebenkosten investiert. Das sind alles Summen, die man nicht aus der Welt reden kann. Im Übrigen liegt der Schlüssel zum Erfolg im Eigentum außerhalb der DB AG. Alleine schon wegen den Bestimmungen des §6 AEG. Eine langfristige Pacht käme dem vmtl. gleich, würde aber nichts am Problem ändern.
Eisenbahninfrastruktur gehört per se in öffentliche Hand, da stimme ich absolut zu. Dazu findet sich aber politisch keine Mehrheit und von der GroKo erwartet wohl eh niemand eine große Entscheidung.
Die stillgelegten Strecken werden von DB Services Immobilien GmbH im Auftrag des Eigentümers DB Netz verwaltet. Fachliche Prüfungen (z.B. Brückeninspektionen) macht die DB Netz selbst. Wenn der Sicherungsvertrag nicht kommt, verwertet die DB erst mal den Oberbau. Da dürfte abzüglich der Abbaukosten ca. eine Mio. EUR bei rum kommen. Defekte Brücken kann der Eigentümer ohne Genehmigung nach § 23 AEG im Sinne der Verkehrssicherung niederlegen. Wenn diese Dinge erfolgt sind, wird ein Antrag auf Genehmigung nach §23 AEG m.E. Erfolg haben. Wer will ernsthaft ein Verfahren nach §6 AEG für eine abgebaute Strecke einleiten, um so das 23er Verfahren zu behindern?
Fazit: Die DB Netz ermittelt aktuell die Kosten der Trassensicherung (also liegen lassen, nix dran verändern, Verkehrssicherung wahrnehmen). Diese legt sie vmtl. noch im 1. Quartal den Ländern vor. Diese entscheiden dann Ja oder Nein. Wenn Nein, dann ist m.E. nichts mehr zu machen.